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AGB

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Discover Sumatra, Karl-Marx-Allee 44, 10178 Berlin. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Discover Sumatra und Ihnen als Reisende enthalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Reisebedingungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und dadurch zum Inhalt Ihres Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-m BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus.

1. Abschluss des Reisevertrages

  1. Soweit Sie telefonisch, per E-Mail oder sonstiger Form Kontakt zu uns aufnehmen, wird Ihnen Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen entsprechend zunächst ein unverbindliches Angebot bzgl. der in Frage kommenden Reise-Einzelleistungen der unterschiedlichen Leistungsträger zugesandt. Nachdem Sie aus diesem Angebot Ihre konkreten Reiseleistungen spezifiziert und aussondiert haben, erstellen wir ein finales Angebot samt Reiseverlauf über die konkreten Leistungen.
  2. Grundlage dieses Angebots sind die Reisebeschreibung und alle ergänzenden Informationen für Ihre Reise. Nach der Annahme des Angebots durch den Kunden, prüft Discover Sumatra die Verfügbarkeiten im Reisezeitraum der konkreten Buchung. Wenn der Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte, hat die Buchungsbestätigung in Papierform zu erfolgen.
  3. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen.
  4. Weicht der Inhalt des finalen Angebotes vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Discover Sumatra Sie bezüglich des neuen Angebotes auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und sie uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
  5. Die von Discover Sumatra gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmeranzahl und die Stornopauschalen (gemäß Art 250 § 3 Nummer 1,3 bis und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2. Widerspruch

Discover Sumatra weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei im Fernabsatz abgeschlossen Reiseverträgen nach § 651 a und §651 c BGB kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

3. Preise und Leistungen

  1. Die auf unserer Webseite angegebenen Preise sind Ab-Preise. Sie schließen alle ausgewiesenen Inklusivleistungen ein. Erhöhte Preise gelten vorrangig in der Hochsaison von Mai-Juli und an indonesischen Feiertagen wie Ramadan oder Idul Fitri.
  2. Alle Preise sind in Euro angegeben und gelten pro Person (bei Rundreisen auf Basis von 2 teilnehmenden Personen).
  3. Für die zu erbringende Leistung sind ausschließlich unsere Ausschreibungen auf unserer Webseite maßgebend. Die von uns verwendeten Fotos dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Zusagen dar.
  4. Besondere Leistungen, wie z. B. ein Zweibettzimmer oder Balkon, werden von Discover Sumatra gerne bei der Buchung entgegengenommen und an den Vertragspartner (z. B. das Hotel) weitergeleitet. Sie sind aber nur verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  5. Bei den im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter (z. B. Fährtickets) handelt es sich um Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Sollte eine Inklusivleistung vor Ort nicht ordnungsgemäß erbracht werden, muss Discover Sumtra umgehend informiert werden, damit der Mangel behoben werden kann. Eine nachträgliche Einforderung von Schadenersatz wegen einer nicht erbrachten Inklusivleistung ist nicht möglich.

4. Preisanpassung

  1. Sie werden darauf hingewiesen, dass Discover Sumatra nach Maßgabe der §§ 651 f, 651 g BGB berechtigt sind, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn
  • eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger
  • eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
  • eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse

sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirken.

2. Eine Erhöhung des Reispreises ist nur zulässig, sofern Discover Sumatra den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
Bei der Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1 kann Discover Sumatra den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Discover Sumatra von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen
  2. Andersfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Discover Sumatra von Ihnen verlangen.
  3. Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gemäß 4.1 kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  4. Bei Erhöhung der Wechselkurse gemäß 4.1 kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Discover Sumatra verteuert hat.

4. Discover Sumatra ist verpflichtet, Ihnen auf Ihr Verlangen hin eine Senkung des Preisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Nummer 4.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschuss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Discover Sumatra führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Discover Sumatra zu erstatten. Discover Sumatra darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Discover Sumatra tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Discover Sumatra hat dem Kunden auf dessen Verlangen hin nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen zulässig.
6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Discover Sumatra gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten, angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Discover Sumatra den Rücktritt gilt die Änderung als angenommen.

5. Bezahlung

  1. Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Reiseanmeldung in Verbindung mit unserer Buchungsbestätigung in Form der Rechnungszustellung per E-Mail.
  2. Nach Vertragsabschluss werden – soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart – 30 % des Reisepreises unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Restzahlung von 70% wird, soweit nichts anderes vereinbart wird, 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
  3. Bei der alleinigen Vermittlung von Fremdleistungen, wie z.B. Hotel oder Transport, ist der gesamte Preis sofort bzw 1 Monat vor Reiseantritt zur Zahlung fällig.
  4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Discover Sumatra zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, wir unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.
  5. Bei kurzfristigen Reisebuchungen ist die Gesamtsumme aller Einzelleistungen unverzüglich zur Zahlung fällig. Kurzfristigkeit gilt für Reisen, die innerhalb eines Monats stattfinden.
  6. Die Zahlung der gebuchten Reiseleistungen hat nach Vorgabe der jeweiligen Leistungsträger per Überweisung (auf ein europäisches, britisches, amerikanisches oder indonesisches Bankkonto) oder – falls im Einzelfall möglich – per Paypal (5% Aufpreis) zu erfolgen.
  7. Sie können gegenüber Discover Sumatra wegen der Weiterleitung der Reisepreise an die Leistungsträger keine Einwendungen – insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche – geltend machen.

6. Leistungsänderungen

  1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder Eigenschaften dieser von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Discover Sumatra nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Discover Sumatra vor Reisebeginn nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind. Sie dürfen den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
  2. Discover Sumatra ist verpflichtet, Ihnen über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. auch per E-Mail, Sprachnachricht, etc.) verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
  3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  4. Nach Kenntniserlangung von dem Änderungsgrund ist Discover Sumatra verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu unterrichten.
  5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder aber bei Abweichungen von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Discover Sumatra gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nicht den Ihnen vorbehaltenen Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.

7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

1. Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Discover Sumatra schriftlich zu erklären.

2. Discover Sumatra hat die nachfolgenden Stornokosten unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

  • An-/Zahlung 100% rückerstattbar bei schriftlicher Mitteilung 2 Wochen vor Anreise
  • Zahlung 75% erstattungsfähig bei schriftlicher Mitteilung 10 Tage vor Anreise
  • Zahlung 50% erstattungsfähig bei schriftlicher Mitteilung 1 Woche vor Anreise
  • Keine Erstattung bei schriftlicher Mitteilung weniger als 1 Woche vor Anreise.

3. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Dies gilt nicht, soweit der Rücktritt von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Discover Sumatra unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. In diesem Fall erstattet Discover Sumatra den voll bisher bezahlten Reisepreis.
5. Ihnen bzw. der Ersatzperson bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass Discover Sumatra überhaupt keine oder wesentlich niedrigere als die (pauschalierten) Kosten entstanden hat.
6. Wir behalten uns vor, in Abweichung der unter 6.2 dieser Bedingungen genannten Pauschale, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Leistungsträger zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
8. Ist Discover Sumatra infolge eines Rücktritts zu Rückerstattung des Preisepreises verpflichtet, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
9. Im Zusammenhang mit dem möglichen Rücktritt raten wir Ihnen dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ist nicht im generellen, jeweiligen Leistungspreis der Reise enthalten.
10. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten werden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns in diesen Fällen aber, bei den Leistungsträgern vor Ort um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bitten. Einen Anspruch auf Erstattung gibt es nicht. Im Zusammenhang mit dem möglichen, verfrühten Abbruch einer Reise empfehlen wir Ihnen zum Abschluss einer Reiseabbruchskostenversicherung.
11. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Unabhängig von der Höhe der Entschädigung hinsichtlich der für die nicht angetretene Reise entstehenden Kosten sind wir berechtigt, bei Stornierung einer Reise für den zusätzlichen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € p. P. in Rechnung zu stellen.

8. Umbuchungen

  1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegung, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wir sind jedoch bemüht, Ihren Änderungswünschen auch nach Vertragsschluss nachzukommen. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Discover Sumatra keine, unzureichende oder falsche, vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
  2. Für den zusätzlichen Aufwand von erheblichen Umbuchungen sind wir berechtigt, Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € p.P. in Rechnung zu stellen.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch selbstverständlich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. 10. Kündigung aus verhaltens-bedingten Gründen

Discover Sumatra kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Discover Sumatra beruht. Kündigt Discover Sumatra, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden einschließlich eventuell von den Leistungsträgern gutgebrachter Beträge, werden angerechnet.

11. Mitwirkungspflichten des Reisenden / Mängelanzeige

  1. Sie sind verpflichtet, unabhängig von der Zahlungsart nach Zugang der Überweisungsbestätigung eine umfassende Prüfung ihrer Richtig- und Vollständigkeit vorzunehmen. Unstimmigkeiten sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so entfällt die Berechtigung, aufgrund der nicht gerügten Abweichung vom Vertrag zurückzutreten, soweit Sie mit der Buchungsbestätigung hierauf besonders hingewiesen wurden.
  2. Die Ihnen ausgehändigten Buchungsbestätigungen jedes vermittelten Leistungsträgers, Hotelinformationen und sonstige Reiseunterlagen sind von Ihnen unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und insbesondere die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen.
  3. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  4. Soweit Discover Sumatra infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
  5. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Discover Sumatra vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Discover Sumatra unter info@discover-sumtra.com zur Kenntnis zu bringen.
  6. Der Vertreter von Discover Sumatra vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie werden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nicht befugt sind, in unserem Namen Ansprüche anzuerkennen bzw. über Erstattungen zu entscheiden. Bitte setzen Sie sich dazu immer mit uns direkt in Verbindung.
  7. Will der Kunde/Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art kündigen, sofern er erheblich ist, hat er zuvor Discover Sumatra eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Discover Sumatra verweigert wird oder wenn die sofortige und unwillkürliche Abhilfe notwendig ist.

12. Beschränkung der Haftung

  1. Die vertragliche Haftung von Discover Sumatra für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reiseprei sbeschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
  2. Discover Sumatra haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurde, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise von Discover Sumatra sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben unberührt.
  3. Discover Sumatra haftet jedoch dann, wenn und soweit für Ihren Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Discover Sumatra ursächlich geworden ist.
  4. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie immer vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit oder Tod.

13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4 – 7 BGB haben Sie bzw. der Reisende gegenüber Discover Sumatra geltend zu machen. Eine Gelendmachung in Textform wird empfohlen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  1. Discover Sumatra wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften , sofern gewünscht, vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Weitere Infos: Visum für Sumatra
  2. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Discover Sumatra nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15. Reiseversicherungen

Discover Sumatra vermittelt Ihnen für Ihre Reise gerne Versicherungsschutz. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

16. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Discover Sumatra weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Discover Sumatra nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Rücklegung dieser Reisebedingungen für Discover Sumatra verpflichtend würden, informiert Discover Sumatra die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Discover Sumatra weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/commission/index_en hin.
  2. Für Sie und Reisende, soweit sie nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis ausschließlich die Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können ausschließlich an deren Sitz verklagt werden.
  3. Für Klagen von Discover Sumatra gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz Berlin vereinbart.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Ihr Reiseveranstalter

Discover Sumatra
Karl-Marx-Allee 44
10178 Berlin

info@discover-sumatra.com

Vertreten durch die Inhaberin Christine Volpert

Steuernummer: 34/574/02169

PAUSCHALREISERICHTLINIE

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Discover Sumatra trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt Discover Sumatra über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle ihrer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ­Discover Sumatra hat eine Kautionsversicherung bei R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 2, 65189 Wiesbaden abgeschlossen.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form